Als Wahlarzt nehme ich mir ausreichend Zeit für Ihre gesundheitlichen Anliegen.

Ich verfüge über keinen Krankenkassenvertrag.

Sie erhalten eine Honorarnote und müssen für die erbrachten Leistungen selbst bezahlen.

Die Bezahlung erfolgt bevorzugt mittels Bankomatkassa.

Ein Befundbericht wird Ihnen und dem Zuweiser zugesandt.

Weil jedem Patienten grundsätzlich eine Kostenrückerstattung seiner Krankenkasse zusteht, sollen Sie die bezahlte Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten, je nach Krankenkasse, einen Teil des Betrages rückerstattet.

Bitte beachten Sie, dass nicht der gesamte Betrag erstattet wird, sondern maximal 80% jenes Tarifs, welchen ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte.  Die Höhe der Rückerstattung wird aber je nach erbrachter Leistung, bereits in Anspruch genommenen Leistungen und abhängig von der Krankenkasse meist niedriger ausfallen. 

Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten.

Natürlich erhalten Sie vor Ihrem Termin eine Angabe der zu erwartenden Kosten:

Lungenfachärztliche Erstuntersuchung  150 €

Aurikulomedizin / Ohrakupunktur Erstuntersuchung 80 €

Verordnete Medikamente erhalten Sie zur üblichen Rezeptgebühr in Ihrer Apotheke.

Vorteile eines Wahlarztes:

  • Schnelle und flexible Terminvereinbarung
  • Keine oder minimale Wartezeiten
  • Persönliche Betreuung
  • Ausreichend Zeit für Ihre Anliegen